Skip to main content

GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen):

Die GDPdU sind Richtlinien in Deutschland, die seit 2002 den Zugriff der Finanzbehörden auf digitale Unternehmensunterlagen regeln. Sie legen fest, dass steuerlich relevante Daten in elektronischen Systemen archiviert und in maschinenlesbarer Form für zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Finanzbehörden bei Betriebsprüfungen direkten Zugriff auf diese Daten haben oder sie in einem geeigneten Format zur Verfügung stellen können. Seit 2015 wurden diese Regelungen durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung) erweitert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert